Vom 23.12 - 30.12 ist die Ausstellung geschlossen.
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Lieferungsbedingungen

I. Allgemeines

Unseren Leistungen liegen zugrunde:

  1. Unser Angebot/unsere Auftragsbestätigungen
  2. etwaige Sondervereinbarungen mit dem Auftraggeber, welche jedoch zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen
  3. die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils neuesten FassungBei einer Auftragserteilung werden die Ziffern 1-3 Vertragsbestandteil und schließen widersprechende Bedigungen des Auftraggebers aus.Ergeben sich bei der Ausführung des Vetrages Widersprüche oder Zweifel, so gelten die einzelnen Vetragsteile in der oben festgelegten Reihenfolge.

II. AngebotDie im Angebot angegebenen Massen sind überschlägig ermittelt. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass der tatsächlich aufgeführten Leistung.Evtl. erfoderlich werdende zusätzliche Arbeiten werden auf der Grundlage dieses Angebotes bzw. Nachweises abgerechnet.Etwa notwendig werdende Sicherheits- und Abschränkungsarbeiten werden besonders nach Leistung in Rechnung gestellt.Unsere Angebote, an die wir uns 6 Wochen nach Ausstellung gebunden halten, bedürfen der schriftlichen Annahme (Auftragserteilung).Ein gleichwohl mündlich erteilter Auftrag wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

III. AusführungsfristenDie von uns gemachten Angaben über Ausführungs- und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Arbeiten werden im Rahmen unserer Betriebsdisposition ausgeführt.

IV. GeährleistungWir übernehmen unter Ausschluß weiterer Haftung die Gewähr für die Güte und Haltbarkeit der von uns feliederten bzw. verarbeiten Ware biszur Höhe der Rechnungssumme derart, dass wir alle nachweisbaren Mängel an unsren Arbeiten,soweit diese auf die Verweendung ungeeignetenMaterials oder auf unsachgemäße Ausführung zurückführen sind, nach schriftlicher Auffoorderung auf unsere Kosten zu beseitigen,vorrausgesetzt, dass der Auftaggeber seiner Zahlungsverpflichtung vertragsgemäß nachgekommen ist.Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ei Materiallieferung ½ Jahr, bei gelieferter und verarbeiteter Ware 2 Jahre.Eine Haftung für evtl. Folgeschäden aus Mangel (z.B. Schäden am Bauwerk, Schadenseratz) ist ausgeschlossen.Bei einzelnen Fliesen der I. Sortierung (Feinkeramik) oder Fliesen der I./II. Sortierung (Grobkeramik) können fabrikationsbedingte kleinere Mängel,insbesondere geringe Form- und Farbabweichungen, auftreten. Sie gelten als nicht erheblich, soweit sie bei fachgerechter Verlegungdas Gesamtbild des Belages nicht beeinträchtigen. Die Erzeugnisse in Mindersortierungen brauchen die technischen Anforderungen der DIN 18 155 und DIN 18166 nicht zuerfüllen.

und Zahlungsbedingungen

Liefern wir Mindersortierungen, sind wir von der Haftung für Mängel jeder Art frei. Farbschwankungen können bei keramischen Erzeugnissen auftreten.Wir übernehmen daher keine Gewähr, dass die Lieferung in der Farbe ganz gleichmäßig ausfällt oder mit den vorgelgten Handmustern, die Durchschnittsprobensind ohne Einfluß auf die Qualität und berechtigen daher nicht zur Reklamation.Materialbeschaffenheit bei Marmor und Naturstein: Schwankungen in der Struktur und Farbe, Verschiedenheit in der Körnung Flecken, Adern, Schattierungen und Stiche gelten als natürlicheEinschläge und berechtigen nicht zu Reklamation. Besonders bunte Marmorsorten enhalten häufige Lager und Poren, die von Natur aus im Material sind undkeinenGrund zur Beanstandung geben können.Sachgemäße Kittungen, das Ausseinadnernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen und deren Wiederzusammensetzen, ferner die Verstärkung durch untergelegte,solide Platte (Verdoppelung), sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenarten der betreffenden Marmosortensind nicht nur uvermeidlich, sondern auch wesenliche Erfordernis der Bearbeitung. Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines zeigen.Beanstadungen hinsichtlich der Menge und Qualität können nur berücksichtigen werden, wenn uns diese innerhalb 3 Tage nach Eingang der Ware schriflich bekannt gegeben werden.Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Entscheidung vor, ob Ersatz, der Mangel auf unsere Kosten beseitigt, Minderung oder Wandlung gewährt wird.

V. RücktrittsrechtUnvorhergesehene Ereignisse geben uns, ebenso wie die Fälle höherer Gewaltm das Recht, unter Aussschluss von Schadenersatzansprüche vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn berechtigte Zweifel an der Bonität des Bestellers auftreten. Für den Fall des Rücktritts oder der Annahmenverweigerung hat der Besteller die uns durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten voll zu zahlen.

VI. ZahlungenUnsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, wie folgt zahlbar: Bei reinen Materiallieferungen:

14 Tage ohne AbzugBei handwerlichen Arbeiten wird grundsätzlich kein Skonto gewährt (lt. Verdingungsordnung für Bauleistungen

VII. EigentümersvorbehaltDie Lieferung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, so hat der Käufer uns sofort davon zu unterrichten und den Dritten auf unser Eigentumsrecht aufmerksam zu machen.Der Vetrag und die Allgemeinen Gesschäftsbedigungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Erfüllung für Lieferungen und Zahlungen swie Gerichtsstand, auch im Wechsel- oder Scheckprozess ist Borken.